Mofa & Mopeds

Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

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AM  

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³.

Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor). Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h. Der Hubraum bei Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 cm³ betragen. Bei anderen Verbrennungsmotoren darf die Nutzleistung max. 4 kW betragen. Bei Elektromotor darf die Nenndauerleistung max. 4 kW betragen.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h. Der Hubraum bei Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 cm³ betragen. Bei anderen Verbrennungsmotoren darf die Nutzleistung max. 4 kW betragen. Bei Elektromotor darf die Nenndauerleistung max. 4 kW betragen. Die Leermasse darf max. 350 kg betragen (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).


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