Führerschein mit 17!

Bei uns kannst du den Führerschein schon mit 17 bestehen und in Begleitung fahren.

Maximal 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du mit der Fahrausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung bekommst du einen vorläufigen Führerschein mit dem du bereits ab deinem 17. Lebensjahr in Begleitung fahren darfst. Ab dem 18. Lebensjahr wird er dann gegen den normalen Kartenführerschein eingetauscht. In diesem vorläufigen Führerschein sind deine Begleiter namentlich genannt. Die Anzahl der Begleiter ist nicht beschränkt. Die zweijährige Probezeit beginnt schon mit der Ausstellung des vorläufigen Führerscheins.

Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre lang im Besitz des Führerscheins der Klasse B (früher Klasse 3) sein. Sie darf maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

Für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt brauchst du ein Lichtbild (wie im Reisepass), einen Sehtest (bei jedem Optiker zu machen), eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen und einen gültigen Personalausweis.

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Sobald du dich bei uns angemeldet hast, erhälst du ein Lichtbild und einen Sehtest von uns und unserem Partner Optik Volmer gratis als Starthilfe dazu.